Disclaimer vorab: Wir sind keine Anwälte und dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Aber wir arbeiten täglich an der Schnittstelle Recht und Reputation und kennen die Praxis. Bei konkreten juristischen Schritten konsultiere immer einen spezialisierten Anwalt.
Das Schweizer Rechtssystem hat keine eigene Lex „Online-Bewertungen”. Stattdessen greifen vier verschiedene Gesetze die je nach Konstellation relevant werden. Hier ist die Übersicht — geordnet nach praktischer Relevanz für KMU.
Die 4 relevanten Gesetze in der Schweiz
1. Datenschutzgesetz (DSG). Schützt Personendaten vor missbräuchlicher Bearbeitung. Bei namentlich genannten Personen oder bei sensiblen Personendaten in Bewertungen sehr relevant.
2. Obligationenrecht, Art. 28 ZGB (Persönlichkeitsverletzung). Schützt Persönlichkeit von natürlichen Personen — und in begrenztem Umfang auch von juristischen Personen (Firmen). Hauptgrundlage für die meisten Klagen gegen falsche Bewertungen.
3. Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Schützt vor unlauteren Geschäftspraktiken. Bei Konkurrenten-Bewertungen und systematischen Manipulations-Versuchen die wichtigste Norm.
4. Strafgesetzbuch (StGB), Art. 173-177. Behandelt üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung. Greift nur bei klar strafbaren Inhalten — selten, aber dann mit harten Konsequenzen.
Die wichtigste Erkenntnis: keine einzelne Norm deckt alle Fälle ab. Was rechtlich machbar ist hängt stark vom konkreten Bewertungsinhalt ab.
Datenschutzgesetz (DSG): wann Bewertungen Persönlichkeitsverletzungen sind
Das revidierte DSG (in Kraft seit September 2023) verschärft den Schutz von Personendaten. Was das für Bewertungen bedeutet:
Wenn dein Name als Geschäftsführer oder Mitarbeiter in einer Bewertung genannt wird, fallen diese Daten unter den DSG-Schutz. Du kannst Löschung verlangen wenn die Bearbeitung deiner Personendaten unrechtmäßig ist. Eine namentliche Beleidigung („Herr Müller von der Praxis ist unverschämt”) ist meist eine unrechtmäßige Bearbeitung.
Wenn deine private Adresse, Telefonnummer oder andere persönliche Daten in einer Bewertung erscheinen, ist das ein klarer DSG-Verstoß. Hier ist die Löschung relativ einfach durchsetzbar — sowohl gegen Google als Plattform als auch gegen den Reviewer.
Bei reinen Geschäftskritiken ohne Personenbezug ist DSG meist nicht der richtige Hebel. „Das Restaurant XY hat schlechten Service” ist Geschäftskritik, kein Datenschutz-Thema.
In der Praxis: bei einem Hotelier in St. Gallen hatten wir 2024 eine Bewertung in der ein verärgerter Gast die private Mobilnummer des Inhabers postete. DSG-Beschwerde an Google mit Verweis auf unrechtmäßige Datenbearbeitung: Löschung in 6 Tagen. Bei einer parallelen Bewertung die das Hotel allgemein kritisierte: keine DSG-Grundlage, blieb online.
Obligationenrecht (OR Art. 28): Schadensersatz bei Rufschädigung
Art. 28 ZGB ist die Hauptnorm im Schweizer Persönlichkeitsschutz. „Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen.”
Was bedeutet „Persönlichkeitsverletzung” konkret bei Bewertungen?
Was als Verletzung gilt:
- Falsche Tatsachenbehauptungen die deine Ehre oder dein Geschäft schädigen
- Behauptungen die du als unwahr beweisen kannst (z.B. „Hat in den Salat gespuckt” wenn das nachweislich nicht stimmt)
- Übermäßige, unverhältnismäßige Schmähkritik
- Verbreitung von Geschäftsgeheimnissen
- Bei juristischen Personen: gezielte Schädigung des Rufs durch unwahre Behauptungen
Was NICHT als Verletzung gilt:
- Subjektive Werturteile auch wenn sie hart sind („Schmeckt schrecklich”)
- Negative Erfahrungsschilderungen die mit Tatsachen übereinstimmen
- Kritik die im öffentlichen Interesse liegt
- Bewertungen die durch Meinungsfreiheit (Art. 16 BV) gedeckt sind
Die zentrale Unterscheidung im Schweizer Recht: Tatsachenbehauptung vs. Werturteil. Tatsachen müssen wahr sein, Werturteile sind weitgehend frei.
Bei einer Bewertung „Das Personal war unfreundlich” ist das ein Werturteil — geschützt. Bei „Das Personal hat mir absichtlich falsches Wechselgeld gegeben” ist das eine Tatsachenbehauptung — wenn sie falsch ist, kann sie verfolgt werden.
Was du verlangen kannst bei einer Persönlichkeitsverletzung:
- Unterlassung (verbindliche Verpflichtung dass die Bewertung nicht wieder gepostet wird)
- Beseitigung (Löschung der Bewertung)
- Feststellung der Widerrechtlichkeit (öffentliche Klärung)
- Bei nachweisbarem Schaden: Schadensersatz nach Art. 41 OR
Schadensersatz ist in Schweizer Cases möglich aber selten in großer Höhe. Für KMU oft im 4-stelligen Bereich, wenn überhaupt zugesprochen — die Beweisführung des konkreten Schadens ist anspruchsvoll.
UWG: Wann eine Bewertung unlauter ist
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist bei Konkurrenten-Bewertungen die mächtigste Norm.
Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG verbietet unrichtige oder irreführende Aussagen über das eigene Geschäft, die Produkte, oder über die Konkurrenz. Konkret: wenn ein Konkurrent über dich falsche Behauptungen aufstellt, ist das ein UWG-Verstoß.
Art. 3 Abs. 1 lit. e UWG verbietet unrichtige oder irreführende Vergleiche mit der Konkurrenz. Wenn der Konkurrent in seiner Bewertung deine Firma mit der eigenen vergleicht und dabei falsche Tatsachen aufstellt — UWG-Verstoß.
Was das praktisch bedeutet:
- Fake-Bewertungen für die eigene Firma kaufen oder schreiben: UWG-Verstoß
- Negative Bewertungen über Konkurrenz unter falschem Namen posten: UWG-Verstoß
- Mitarbeiter beauftragen Bewertungen zu schreiben: UWG-Verstoß
- Anreize für 5-Stern-Bewertungen geben: UWG-Verstoß (irreführende Geschäftspraxis)
Konsequenzen bei UWG-Verstoß:
- Zivilrechtliche Klage auf Unterlassung und Schadensersatz
- Strafrechtliche Verfolgung möglich (Art. 23 UWG): Geldstrafe bis 100.000 CHF
- Bei nachweisbar wiederholten Verstößen: Gewerbe-Untersagung möglich
In unserer Praxis ist UWG vor allem bei Konkurrenz-Cases relevant. Der Beweis ist anspruchsvoll — du musst zeigen dass die Bewertung tatsächlich vom Konkurrenten kommt — aber wenn er gelingt, ist die Rechtslage klar. Mehr dazu im Artikel über Bewertungen vom Konkurrenten.
Strafrecht: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
Bei groben Bewertungs-Verstößen kommt das Strafrecht ins Spiel. Drei relevante Tatbestände:
Art. 173 StGB (Üble Nachrede). Wer jemanden bei einem anderen einer unehrenhaften Handlung beschuldigt, ohne den Wahrheitsbeweis erbringen zu können. Bei Bewertungen relevant wenn jemand falsche Vorwürfe aufstellt die er nicht beweisen kann.
Art. 174 StGB (Verleumdung). Wer wider besseres Wissen falsche Vorwürfe aufstellt. Strenger als üble Nachrede — der Reviewer muss wissen dass die Vorwürfe falsch sind. Schwerer zu beweisen, aber bei Erfolg empfindlichere Strafen.
Art. 177 StGB (Beschimpfung). Beleidigung in beleidigenden Worten oder Tätlichkeiten. Bei Bewertungen mit klaren Beleidigungen („Der Inhaber ist ein Betrüger”) relevant.
Praxis-Realität: strafrechtliche Verfolgung bei Bewertungen ist möglich aber selten. Die meisten Schweizer KMU nutzen lieber den zivilrechtlichen Weg über Art. 28 ZGB, weil:
- Strafrechtliche Verfahren sind langwierig (oft 1-2 Jahre)
- Der Reviewer muss namentlich identifiziert sein
- Die Beweisführung ist hoch — „Wahrheitsbeweis” und „Vorsatz” sind anspruchsvolle Hürden
- Die finanzielle Wiedergutmachung ist meist gering
Wenn du strafrechtlich vorgehen willst, ist eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft der erste Schritt. Anwaltliche Begleitung dringend empfohlen.
Google’s Position: was die Plattform tatsächlich macht
Google ist nicht der Reviewer und auch nicht der Schadensverursacher im juristischen Sinn. Aber Google ist der Plattform-Betreiber und hat eine eingeschränkte Pflicht zur Mitwirkung.
Was Google freiwillig macht:
- Bewertungen entfernen die nachweislich gegen die eigenen Richtlinien verstoßen
- Bei rechtlichen Anfragen mit klarer Rechtslage (z.B. von Schweizer Anwälten) reagieren — oft in 14-30 Tagen
- Reviewer-Profile bei wiederholten Verstößen sperren
Was Google NICHT macht:
- Bewertungen entfernen weil ein Unternehmen sie unfair findet
- Reviewer-Identitäten ohne Gerichtsbeschluss preisgeben
- Schiedsrichter zwischen Reviewer und Unternehmen spielen
Der typische Pfad bei rechtlichen Auseinandersetzungen:
- Anwaltsschreiben an Google mit Berufung auf Schweizer Recht
- Google prüft (4-8 Wochen)
- Bei klaren Fällen: Entfernung
- Bei strittigen Fällen: Hinweis auf Reviewer und gerichtliche Lösung
- Bei wirklich harten Fällen: einstweilige Verfügung gegen Reviewer
Das Anwaltsschreiben hat etwa 60% Erfolgsquote bei klaren Falsch-Tatsachen-Behauptungen. Bei reinen Werturteilen praktisch keine Aussicht.
Der typische Eskalations-Pfad
Aus unserer Praxis-Erfahrung — sortiert nach Aufwand und Kosten:
Stufe 1: Standard-Meldung an Google. Kostenlos, 5-14 Tage. Erste Wahl für 80% aller Cases.
Stufe 2: Eskalation über Google Partner. 200-500 CHF, 14-30 Tage. Bei abgelehnten Erstmeldungen.
Stufe 3: Anwaltsschreiben an Google. 800-2500 CHF, 4-8 Wochen. Bei klaren Persönlichkeitsverletzungen.
Stufe 4: Anwaltsschreiben an Reviewer. 800-2500 CHF, oft kombiniert mit Stufe 3. Bei identifizierbarem Reviewer.
Stufe 5: Einstweilige Verfügung. 3000-8000 CHF, 4-12 Wochen. Bei akuter Reputations-Krise.
Stufe 6: Hauptklage (Zivilgericht). 10.000-30.000+ CHF, 6-18 Monate. Bei nachhaltiger Schaden-Lage.
Stufe 7: Strafanzeige. Variable Kosten, 12-24 Monate. Bei groben strafrechtlichen Verstößen.
In unserer Praxis bewegen sich 90% aller Mandate auf Stufen 1-3. Stufen 4-7 sind die Ausnahme — und meistens nur sinnvoll wenn der Reviewer identifiziert ist und die Schadenslage substantiell.
Wann ein Anwalt sinnvoll ist — und wann nicht
Sinnvoll:
- Bei nachweisbar falschen Tatsachenbehauptungen
- Bei systematischen Konkurrenz-Angriffen mit Beweisen
- Bei akuten Reputations-Krisen mit messbarer Schaden-Lage
- Wenn der Reviewer identifizierbar und solvent ist
- Wenn DIY und Google-Meldung erschöpft sind
Nicht sinnvoll:
- Bei reinen Werturteilen auch wenn sie hart sind
- Bei einzelnen 1-Stern-Bewertungen ohne klare Falschbehauptung
- Wenn der Reviewer anonym ist und nicht identifiziert werden kann
- Wenn die Schaden-Lage gering oder schwer beweisbar ist
- Als Erste-Reaktion ohne andere Mittel ausgeschöpft zu haben
Mehr dazu im spezialisierten Artikel über Anwaltsschreiben für Google-Bewertungen.
Häufige Fragen
Kann ich einen Reviewer in der Schweiz verklagen?
Theoretisch ja, praktisch selten sinnvoll. Die Hürden sind hoch: nachweisbare Persönlichkeitsverletzung oder unwahre Tatsachenbehauptung. Reine Werturteile sind durch die Meinungsfreiheit geschützt, auch wenn sie unfair sind.
Was kostet ein Anwalt für Google-Bewertungen?
Anwaltsschreiben: 800-2500 CHF. Klage vor Zivilgericht: 5-stelliger Bereich. Einstweilige Verfügung: 3000-8000 CHF. Erfolgsaussichten variieren stark je nach Bewertungsinhalt — siehe spezialisierter Artikel zu Anwaltsschreiben.
Welches Gesetz greift bei einer falschen Tatsachenbehauptung?
Art. 28 ZGB (Persönlichkeitsverletzung) ist die häufigste Grundlage. Bei Konkurrenz-Bewertungen zusätzlich UWG. Bei groben Verleumdungen kann Strafrecht (Art. 173 StGB) greifen.
Schützt mich der Datenschutz wenn jemand meinen Namen in einer Bewertung nennt?
Das DSG schützt persönliche Daten — bei Geschäftsdaten weniger streng. Wenn ein Reviewer dich namentlich angreift, kannst du oft Löschung verlangen. Wenn dein Geschäftsname kritisiert wird, ist die rechtliche Hürde höher.
Kann ich Google selbst verklagen wenn sie eine Bewertung nicht entfernen?
Theoretisch möglich aber realistisch fast nie sinnvoll. Google hat in der Schweiz eine begrenzte Plattform-Haftung. Die meisten Cases werden über Google’s eigene Prozesse oder über den ursprünglichen Reviewer gelöst.
Wie lange dauern rechtliche Verfahren bei Bewertungen?
Anwaltsschreiben: 4-8 Wochen Reaktionszeit. Einstweilige Verfügung: 4-12 Wochen. Hauptverfahren: 6-18 Monate. In den meisten Fällen ist außergerichtliche Einigung schneller und günstiger.
Schlussdisclaimer: Dieser Artikel gibt einen Überblick aus Praxis-Erfahrung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten juristischen Schritten konsultiere immer einen auf Reputations-Recht spezialisierten Schweizer Anwalt. Die hier genannten Kosten und Zeiträume sind Richtwerte aus unserer Beobachtung — im Einzelfall können sie deutlich abweichen.
Weiterlesen: Wenn du konkret ein Anwaltsschreiben überlegst, lies Anwaltsschreiben für Google-Bewertungen. Bei Konkurrenz-Verdacht hilft Bewertungen vom Konkurrenten. Generelle Übersicht zur Bewertungs-Entfernung: der Pillar-Artikel zu Google-Bewertungs-Löschung.